Mauer der Ignoranz vor dem Einsturz!
Die Antwort der EU auf die Petition von Wolfgang Laaber hinsichtlich des NÖ Kanalgesetzes ist ziemlich eindeutig:
Die aktuelle Gesetzeslage - auf der Grundlage der Berechnung der Kanalbenützungsgebühr nach bewohnter Fläche - widerspricht dem Verursacherprinzip der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2010.
Der Anreiz, als wichtigste Norm zur sparsamen Wasserverwendung und damit auch der Abwasserentsorgung, wird in NÖ auch nach der Fristsetzung mit Beginn des Jahres 2010 nicht angeboten.
Lesen sie selbst hier die "Petitionsbeantwortung Kanal".